Bier ist wohl das meistgetrunkene alkoholische Getränk und eines der ältesten Lebens- und Genussmittel der Menschheit. Neben seiner berauschenden und euphorisierenden Wirkung schätzte man Bier auch als nahrhaftes Lebensmittel. Mit dem im Jahr 1516 vom Bayernherzog Wilhelm IV erlassenen Reinheitsgebot wurde festgelegt, dass neben Wasser und Gerstenmalz nur Hopfen als Bierzutat erlaubt ist. Dieses Reinheitsgebot gilt bis zum heutigen Tag.
Kulturgut Bier
Da braut sich was zusammen …
Dr.-Ing. Uwe Jakubik