Wer’s glaubt, wird selig oder: Sie können es nicht lassen …

Liebe Leserin, lieber Leser,

Lebensmittelhersteller, Banken und Versicherungen – was haben sie heute gemeinsam? Sie versuchen, strengere gesetzliche Vorgaben dadurch zu erfüllen, dass sie den Verbraucher mit einem Wust an kleingedruckten Informationen „zumüllen“, die zwar formal der Rechtslage entsprechen, dem Kunden aber keinerlei Nutzen bieten, die er auch nicht versteht, bis er schließlich aufgibt und vieles über sich ergehen lässt: die nicht verständlichen Versicherungskonditionen mit diversen Hintertürchen, die üblichen Fondslangweiler, die die Banken empfehlen (natürlich „ganz uneigennützig“) oder die meist zucker-, fett-, und zusatzstoffreichen Fertigprodukte aus den Supermärkten.

Im Prinzip machen alle weiter wie bisher. So hat es die Nahrungsmittelindustrie immer wieder verstanden, klare Deklarationen mit Warnhinweisen bei ungesunden Nahrungsmitteln zu umlaufen. Von Politikern hören wir seit Jahren den Satz: Man setze auf „freiwillige Lösungen“. Schön und gut, aber wenn diese offensichtlich nicht ausreichen?

Dazu ein paar aktuelle Beispiele: Fruchtsaftschorlen enthalten oft den Zusatz Dimethyldicarbonat. Genauer gesagt: Die Substanz wird ihnen als Entkeimungsmittel und Gärbremse zugesetzt, zerfällt aber in Saft, Schorle oder auch Wein schon nach ein paar Stunden in Kohlendioxid und Methanol, dazu zahlreiche weitere Zerfallsprodukte, deren Auswirkungen noch nicht erforscht sind. Je nachdem, was sich sonst noch im Getränk an Reaktionspartnern findet, können z. B. krebsauslösende Verbindungen entstehen. Doch da Dimethyldicarbonat selbst im fertigen Produkt, also beim Kauf, nicht mehr vorhanden ist, erfüllt das Getränk die gesetzlichen Auflagen. Und das Methanol, aus dem im Organismus u. a. Formaldehyd entstehen kann, gilt wegen geringer Mengen als unbedenklich.

Um den Geschmacksverstärker Glutamat, auf den einige Menschen empfindlich reagieren, zu umgehen, werden gern Hefeextrakte zugesetzt. Hefe und Salz in Kombination mit Säuren können Glutamat freisetzen. So erhält man den gewünschten Geschmacksverstärker, ohne ihn gesondert deklarieren zu müssen.

Hellhörigkeit ist auch bei der Formulierung „ohne künstliche Aromastoffe“ angebracht. Wenn dann der Begriff „Vanille“ auftaucht, sollte man nicht an echte Vanillestangen denken. Denn was Natürlichkeit suggerieren soll, meint in der Welt der Aromen oft nur, dass es aus einem natürlichen Ausgangsmaterial gewonnen wurde, das kann aber auch Holz sein. Die Lebensmittelindustrie rechtfertigt diese Verbrauchertäuschung blumig damit, dass Holz seit Jahrhunderten zur Aromatisierung verwendet wird, spielt auf Räucherfleisch und Wein aus Holzfässern an … Der Erdbeergeschmack im Fruchtjoghurt wird übrigens gern unter Zuhilfenahme von Schimmelpilzen erzeugt. Zur „Abrundung“ des natürlichen Erdbeergeschmacks dient auch hier nicht selten Baumrinde (vom Ceylon-Zimt).

Und so mögen sie alle – Banken, Versicherungen und Nahrungsmittelindustrie – noch so um Vertrauen werben. Man glaubt es nicht mehr so richtig und tut oft gut daran, eigene Wege zu gehen. Bei der Ernährung bewährt sich immer wieder, die Empfehlung von Max-Otto Bruker zu beherzigen und diejenigen Nahrungsmittel und Getränke möglichst zu meiden, für die Werbung gemacht wird. Für einfache und gesunde Nahrungsmittel wie Hülsenfrüchte und die verschiedenen Kohlsorten macht niemand Werbung … In diesem Sinne: Wohl bekomms!
Ihr Dr. med. Rainer Matejka