Impfungen in der Diskussion

So harmlos wie ein Kuss von Mama?

Christoph Wagner, Heilpraktiker

Eigentlich ist jeder Arzt dazu verpflichtet, vor einer Behandlung den Patienten oder seine Sorgeberechtigten über mögliche Konsequenzen des Eingriffs zu informieren. Doch beim Impfen existiert die Aufklärung nur auf dem Papier. Selbst der Bundesgerichtshof hat diese laxe Praxis im Umgang mit Patientenrechten abgesegnet, als er 2000 befand, die Aushändigung eines Merkblatts sei Aufklärung genug. Welche Gründe stecken hinter der faktischen Entmündigung? Und welche Inhalte müssten Gegenstand einer „Aufklärung“ sein, die den Namen verdient?

Den Artikel zu dieser redaktionellen Einleitung finden Sie in der Naturarzt-Druckausgabe 2/2009