Dr. med. Rainer Matejka,

Liebe Leserin, lieber Leser,

auf der Website des Deutschen Grünen Kreuzes (DGK) ist der Satz zu lesen: „Impfstoffe gehören zu den sichersten und harmlosesten Medikamenten überhaupt“. Ein Satz, bei dem man mehrfach schlucken muß. Betrachtet man die Beipackzettel, so ist von zahlreichen möglichen Nebenwirkungen die Rede, angefangen von harmlosen Rötungen an der Injektionsstelle bis zu schwerwiegenden neurologischen Erkrankungen. In Frankreich soll die routinemäßige Hepatitis-B-Impfung bei Schülern sang- und klanglos gestrichen worden sein, nachdem massive Nebenwirkungen in beträchtlicher Zahl aufgetreten sind. Zu den Inhaltsstoffen der Impfpräparate gehören Hühnereiweiß, Schwermetalle und Formaldehyd. Letzteres, in der Raumluft nachgewiesen, löst einen halben Volksaufstand aus, injiziert per Impfung soll es dann harmlos sein?

Nun gebietet die Rechtslage einem Arzt, den Patienten lückenlos vor einer Impfung über mögliche – auch seltene, schwerwiegende – Nebenwirkungen aufzuklären. Tut er dies nicht, kann er für eventuell auftretende Impfschäden haftbar gemacht werden. Lehnt der Patient wegen einer lückenlosen Aufklärung aus Angst vor Nebenwirkungen die Impfung jedoch ab, muß der Arzt versuchen, ihn erneut zu überzeugen mit Hinweis auf die Gefahren durch die zu verhindernden Erkrankungen. Die Juristen sprechen in diesem Fall von „doppelter Aufklärungspflicht“. In der Praxis sieht es aber so aus, daß rein rechtlich 95 Prozent der Aufklärungen über Impfungen absolut mangelhaft sind, nach dem Motto: Es wird schon irgendwie gutgehen.

Trotz dieser sehr problematischen Konstellationen treten Befürworter des Impfens in der ärztlichen Standespresse mit aggressiver Vehemenz auf. So fordert ein Arzt den sofortigen Entzug der Kassenzulassung für alle Ärzte, die nicht konsequent ihre Patienten nach den vorgegebenen Richtlinien impfen. Der Leiter der Kinderklinik in Mainz fordert sogar, Ärzte haftbar zu machen für Erkrankungsbilder, die durch Impfungen hätten verhindert werden können, wären die Patienten nur konsequent darauf hingewiesen worden.

Interessanterweise wird in der gesamten Diskussion so gut wie überhaupt nicht auf die Möglichkeit der Impftiterbestimmung im Blut hingewiesen. Man kann anhand von Antikörpern nachweisen, ob ein ausreichender Schutz gegen eine bestimmte Erkrankung besteht. Gerade bei Kindern lassen sich dadurch einige Impfungen einsparen, weil beispielsweise die Röteln bereits „still“ durchgemacht wurden und somit eine entsprechende Immunität besteht. Zwar behaupten Kritiker, daß der Nachweis dieser Antikörper nicht immer sicheren Infektionsschutz bedeute. Ich frage mich nur, warum man dann den Erfolg einer Impfung am Nachweis genau dieser Antikörperbestimmungen definiert? Unter dem Strich behaupte ich: Die vehementen Impfbefürworter haben bisher nicht plausibel klarmachen können, warum bereits bei wenige Monate alten Kindern z. B. eine Hepatitisimpfung stattfinden soll, ohne daß irgendeine konkrete Gefährdung besteht; oder eine Impfung gegen die harmlosen Windpocken.

Der Verdacht, bei den sogenannten Expertengremien handele es sich eben nicht um unabhängige Sachverständige, sondern um industriegesteuerte Personen, liegt durchaus nahe, so daß jedermann aufgerufen ist, individuell und kritisch abzuwägen, welche Impfung für ihn selbst bzw. für seine Familie in der jeweiligen Situation sinnvoll oder entbehrlich ist. Der „Naturarzt“ will weder einseitiger Gegnerschaft, noch unreflektierter Impfbefürwortung das Wort reden. Wir wollen einen konstruktiven Beitrag zu einer fundierten Meinungsbildung leisten.